Fach-Ausbildungen
Ausbildung in den Fachbereichen der Wasserwacht
Das Mindestalter für Kinder, die sich unserer Jugendgruppe anschließen möchten, ist durch die Ordnung der Wasserwacht auf 6 Jahre festgelegt. Sie können bei uns dann im Rahmen des Trainings und der Theorie die ersten „Leistungsstufen“ ablegen. Diese heissen Junior-Wasserretter I bis III. Ab dem Alter von 16 Jahren ist jeder aktive Wasserwachtler bei uns gleichzeitig Rettungsschwimmer. Hierzu sind, wenn man als Junior-Wasserretter angefangen hat, noch weitere Ausbildungen notwendig. Sie werden im Fachbereich Rettungsschwimmen aufgezählt. Bei über 16-jährigen Neumitgliedern entfallen die Stufen des Junior-Wasseretters.
Noch Fragen? Über die fachliche und allgemeine Ausbildung in der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes sowie über Abzeichen können wir Ihnen sicherlich alles beantworten! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Fachbereich Rettungsschwimmen (Wasserrettungsdienst):
Grundausbildung:
Sanitätsausbildung A und B
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
Weiterbildung zum Wasserretter möglich:
Sanitätsausbildung C
Funkeinweisung
Einweisung in das Medizinproduktegesetz (MPG)
Ausbildertätigkeit:
Aus- und Fortbildung von Rettungsschwimmern
Abnahme von Abzeichen
Mindestalter 16
Diese Ausbildungsrichtung wird benötigt, um in der Wasserwacht als verantwortlicher Bootsführer eingesetzt werden zu können
Ausbildertätigkeit:
Aus- und Weiterbildung von Motorbootführern
Mindestalter 18
DRSA Silber
San A, B und C
Einweisung Funk und MPG
Fachbereich Rettungstauchen:
Tauchübungen und Taucheinsätze dürfen nur von ausgebildeten Rettungstauchern mit gültiger Tauchberechtigung durchgeführt werden. Das gleiche gilt für den Leinenführer.
Ausbildertätigkeit:
Aus- und Weiterbildung von Rettungstauchern und Leinenführern
Mindestalter 18
DRSA Silber
San A, B und C
Fachbereich Naturschutz:
Aufgaben:
Überwachung des Natur und Gewässerschutzes
Ausbildungsinhalte:
Artenschutz
Gewässerkunde
Rechtsgrundlagen
Ausbildertätigkeit:
Ausbildung von Fachkräften im Naturschutz
Fachbereich Schwimmen:
Notwendig um eigenverantwortlich Schwimmkurse abzuhalten und um Abzeichen abnehmen zu können
Ausbildertätigkeit:
Aus- und Weiterbildung Lehrscheininhabern Schwimmen
Mindestalter 18
Grundlage hierzu bildet die Sanitätsausbildung A und B, berechtigt zum Tragen dieses Fachabzeichens sind diejenigen, die das Leistungsabzeichen der Stufe I des BRK erfolgreich abgelegt haben
Mindestalter 16
Hinweise:
Für alle Ausbildungen gelten die jeweiligen Ausführungen der Dienstvorschrift (DV) und der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift (AV/PV)
Für alle Ausbildertätigkeiten ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Methodik- und Didaktik-Lehrgang notwendig!